23 Antragsteller nutzten Chance für die Bewerbung ihres Kleinprojektes!!!

Der ILE-Zusammenschluss Donau-Laber rief ab 25.11.2021 zum zweiten Jahr in Folge zur Einreichung von Kleinprojekten bis  20.000 € netto im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Insgesamt stehen 100.000 Euro für diese Kleinprojekte aus dem Gebiet der ILE (Bad Abbach, Hausen, Herrngiersdorf, Kirchdorf, Langquaid, Rohr, Saal a. d. Donau, Teugn und Wildenberg) vorbehaltlich der Genehmigung des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern zur Verfügung.

Gefördert wird das Regionalbudget mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Unterstützung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern und der ILE Donau-Laber.

Die geförderten Projekte aus dem Jahr 2021 als Beispiele können Sie hier sehen!

Wer kann einreichen?

Vereine, Gruppen, ggf. Unternehmen (siehe unten), Einzelpersonen, etc. aus dem Gebiet der ILE-Region können sich ab sofort (Datum Förderaufruf 25.11.2021) mit ihren Projekt-Ideen für das  Regionalbudget der Integrierten ländlichen Entwicklung (kurz ILE) Donau-Laber mit Umsetzung in 2022 bewerben.

Grundvoraussetzungen für eine mögliche Förderung sind:

  • Sie sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts oder natürliche Personen und Personengesellschaften.
    Bsp: Vereine, Unternehmen, Einzelpersonen, etc.
  • Ihr Kleinprojekt findet im Gebiet der ILE Donau-Laber statt.
  • Ihr Kleinprojekt dient der regionalen Entwicklung der ILE Donau-Laber.
  • Sie können Ihr Kleinprojekt bis zum 20.09.2022 verwirklichen und abrechnen, obwohl dies erst nach der möglichen Bewilligung Anfang Mai 2021 begonnen werden darf.
  • Ihr Kleinprojekt kostet mindestens 500 € und höchstens 20.000 € netto, wobei bis zu 80 % (maximal mit 10.000 EUR) bezuschusst werden können.
  • Wenn Sie unternehmerisch tätig sind, haben Sie ein Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz unter 2 Mio. €) des regelmäßigen Bedarfs (z.B. Bäcker, Metzger, Lebensmittel(-erzeugung), Gastwirtschaft, Dorfladen, Pflegedienst). Bei Kleinstunternehmen des unregelmäßigen Bedarfs (wie Handwerk, Dienstleistungsunternehmen oder Fachgeschäfte) sollte vor Antragstellung eine kurze Rückfrage bei der ILE gemacht werden, ob das Projekt generell förderfähig ist.

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand von acht Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.


Termine:

– Abgabe der „Förderanfrage für ein Kleinprojekt“: 31.01.2022

– Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle der ILE Donau-Laber
(Vorlage des Durchführungsnachweises): 20.09.2022


Postadresse der federführende Stelle zur Einsendung des Antrages:

Markt Bad Abbach, Stichwort Regionalbudget, Raiffeisenstraße 72, 93077 Bad Abbach

Es wird empfohlen sich vorab per Email oder telefonisch mit der Idee an das Projektbüro ILE Donau-Laber zu wenden:

Die Umsetzungsbegleiterin Sandra Schneider ist Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8 – 14 Uhr persönlich zu erreichen, Email: info@ile-donau-laber.de, Tel: 09444/ 9813447


Art und Umfang der Förderung:

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.Allerdings dürfen die förderfähigen Netto-Gesamtausgaben 20.000 Euro pro Kleinprojekt nicht überschreiten. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Beispiel:

Für 22.000,- € brutto soll etwas angeschafft werden.
Netto = 18.487,- €
davon 80 % = 14.790,- €
Fördersumme = 10.000,- €

Voraussetzungen:

Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.


Unterlagen zum Download:

Förderanfrage für ein Kleinprojekt  (FÖRDERANTRAG)

Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten

Bei gewerblichen Bewerbungen von Kleinstunternehmen/ Unternehmen:

Weitere Infos finden Sie unter: Förderwegweiser Regionalbudget des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)


Förderziele:

• der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
• der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
• der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
• der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
• der demografischen Entwicklung sowie
• der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Fördergegenstand:

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 20.09.2022 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

b) natürliche Personen und Personengesellschaften.

Antrags- und Auswahlverfahren:

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure aus den Bereichen Jugend, Sport, Senioren, Kirche und Verwaltung zusammensetzt.

Für die Bewertung der einzelnen Bewerbungen in der ILE Donau-Laber gibt es folgende acht Kriterien:

1. Beitrag zur regionalen Identität und Stärkung des generationsübergreifenden Miteinanders
Regionale Identität umfasst naturräumliche und soziokulturelle Aspekte, z.B. traditionelle Elemente des Brauchtums, natur- und kulturlandschaftliche Besonderheiten, regionale Produkte und kulinarische Aspekte, regional bedeutsame Veranstaltungen

2. Beitrag zur Freizeitgestaltung für Bevölkerung und Besucher

3. Beitrag zum „ReStart-Corona“ des Vereinslebens
Öffentlichkeitswirksame Wiederbelebung und Stärkung aller Aktivitäten des durch die Corona-Pandemie stark eingeschränkten Vereinslebens

4. Beitrag zum Klimaschutz

5. Beitrag zur Sicherstellung und / oder Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
insbesondere zur Innenentwicklung

6. Beitrag zur Umsetzung dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
z.B. Konzipierung und Beschilderung von Rad- und Wanderwegen, Verbesserung der Mobilität, Verbesserung der touristischen Infrastruktur, Verbesserung der Sport- und Freizeitinfrastruktur, Verbesserung der Barrierefreiheit

7. Regionaler Vernetzungsgrad
z.B. zwischen Partnern, Sektoren und mit anderen Projekten

8. Innovativer Ansatz des Projektes

Die Kriterien 1, 6  und 8 werden doppelt gewertet. Insgesamt können 33 Punkte erreicht werden (max. 3 je Kriterium bei einfacher Wertung und 6 bei doppelter Wertung). Mindestpunktzahl zur Förderung eines Projektes ist 16. Bei Punktegleichheit von Projekten wird die ausgleichende regionale Verteilung berücksichtigt.

Alle eingereichten Projekte werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien von einem Gremium bewertet, welches aus Vertretern der Kommunen, Jugend, Senioren, Sport und Kirche besteht. Der ILE Donau-Laber ist es wichtig vielfältig und regional gut verteilt zu fördern und die Projektvorschläge müssen zur Umsetzung der Entwicklungsziele der ILE beitragen.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der verantwortlichen Stelle der ILE Donau-Laber und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden. Verteuert sich Ihr Projekt, kann lediglich die im Vertrag festgelegte Fördersumme erstattet werden.
Nach Förderzusage der ILE müssen Sie die Maßnahme vorfinanzieren. Alle Rechnungen des Projektes müssen nach Abschluss bis spätestens zum 20.09.2022 bei der Verantwortlichen Stelle der ILE Donau-Laber eingereicht werden. Nach Prüfung seitens der ILE und des ALE erfolgt eine Auszahlung der zugesagten Mittel.


 

„Gefördert mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Unterstützung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern.“


Geplanter Projektverlauf

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Abrechnung Projekte

Oktober 2022
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Umsetzung und Einreichung der Abrechnung Projekte

bis 20. September 2022
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Festlegung Projekte

Februar 2022
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Laufzeit Ausschreibungsrunde

25.11.2021 - 31.01.22
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Festlegung Federführung, Auswahlgremium und -kriterien, Veröffentlichung

November 2021
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Entscheidung Teilnahme am Regionalbudget 2022

September 2021